Im Rahmen der Länder- und Verbändeanhörung hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 30.07.2024 den lange erwarteten Entwurf zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) veröffentlicht.
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Zur Entlastung für Unternehmen und Privatpersonen wird angesichts der stark gestiegenen Energiepreise die für 01.01.2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises von 5 Euro/t auf das folgende Jahr verschoben. Der CO2-Preis beträgt also auch für 2023 weiterhin 30 Euro/t (2024: 35 Euro/t, 2025: 45 Euro/t, ab 2026 Versteigerung in einem Preiskorridor von 55 Euro/t bis 65 Euro/t). Dies hat zur Folge, dass die 10 Prozentklausel beim Nachkauf von Zertifikaten im Jahr 2023 de-facto keine Rolle spielt bzw. einen geringeren Effekt hat: Unabhängig der Nachkaufregelung können Unternehmen Zertifikate des aktuellen Jahres zur Erfüllung der Abgabeverpflichtung des Vorjahres einsetzen. Konkret können Unternehmen im Jahr 2023 Zertifikate mit Jahreskennung 2023 für 30 Euro/t kaufen und für die Abgabeverpf...
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Mit Veröffentlichung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes im Bundesgesetzblatt ist dieses am 16.11.2022 in Kraft getreten.
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